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Die heutige Ausgabe der WFO NEWS wird Ihnen präsentiert von Windea Offshore GmbH:

Berlin, 26.5.2020
40 GW Offshore Wind in Deutschland bis 2040 und 20 GW bis 2030.
Diese erfreulichen neuen Ziele stehen in einem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des WindSeeG des BMWI, welcher der Redaktion vorliegt. Demnach soll neben der seit langem diskutierten Anhebung des Ausbauziels auf 20 GW auch die Implementierung eines Langfristziels für das Jahr 2040 in Höhe von 40 GW erfolgen. Daneben sieht der Entwurf u.a. auch vor, dass die zulässigen Höchstpreise neu definiert werden, so dass nicht mehr nur "0" Gebote zulässig sind. Lt. des Entwurfes liegen Höchstpreise für Ausschreibungen im Jahr 2021 bei 7,3 €ct, für Ausschreibungen im Jahr 2022 bei 6,4 €ct und ab dem Jahr 2023 bei 6,2 €ct.

Anders als von weiten Teilen der Industrie gefordert, ist die Einführung von Differenzpreisen (CfD) nicht vorgesehen. Stattdessen wird eine zweite Komponente eingeführt, um zwischen potentiellen "0" Geboten differenzieren zu können. So sollen Bieter mit "0" Geboten in einem dynamischen Gebotsverfahren mit ansteigenden Gebotsstufen auf eine zusätzliche Gebotskomponente in € pro MW (des auf die Fläche entfallenden jährlichen Ausschreibungsvolumens) bieten können. Die Gebotsstufen werden von der BNetzA festgelegt. Der letzte verbliebene Bieter, der als einziger in der Gebotsstufe mitgeboten hat, erhält den Zuschlag in Höhe der Gebotsstufe. Inhaber eines bestehenden Projektes können dann ihr Eintrittsrecht geltend machen, indem sie in einer festgesetzen Frist noch ein weiteres Gebot mit einer höheren zweiten Gebotskomponente abgeben. Näheres wird die BNetzA dazu festsetzen. Der so bezuschlagte Bieter zahlt dann einen "Offshore-Netzausbaubetrag" an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Der wiederum muss diesen Betrag zur Senkung der Netzausbaukosten verwenden. Die Höhe des Betrages errechnet sich aus einer Multiplikation des Gebotsbetrages mit der auf die Fläche entfallenden jährlichen Ausschreibungsmenge. Zahlbar ist dieser Betrag dann in 15 Jahrestranchen, zahlbar wohl erst ab dem 4. Betriebsjahr, so der Entwurf.

Es existieren widersprüchliche Aussagen darüber, inwieweit dieser Entwurf bereits ressortabgestimmt ist. Nach gegenwärtigen Informationen soll sich das Kabinett jedoch bereits in der kommenden Woche mit dem Entwurf befassen. Die finale Abstimmung im Bundesrat ist wohl für Juli vorgesehen.

 
Die heutige Ausgabe des WFO-Newsletters wurde ihnen präsentiert von:

Windea GmbH & Co KG

wfo-global.org Mission 500GW by 2050

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