Berlin, 08.04.2014 Vorläufig letzter Streitpunkt im EEG Referentenentwurf ist die Halbierung der Degression für 2018 und 2019. Zur Erinnerung: Am vergangenen Mittwoch verkündete Wirtschaftsminister Gabriel auf der Pressekonferenz laut Mitschrift: „Dann haben wir auf Wunsch der Länder, aber auch, weil Industrie und Banken uns das bestätigt haben, in dem vorgesehenen Stauchungsmodell für Offshore-Windenergie die Degression, die wir vorsahen – 2018 1 Cent weniger, 2019 1 Cent weniger -, halbiert.“ Heute wurde bekannt, dass die Halbierung nicht gleichmäßig auf beide Jahre verteilt werden soll, sondern, wie bereits vermutet, sich auf das Jahr 2019 konzentriert. D.h. im Stauchungsmodell ist weiterhin eine Absenkung um 1 Cent/kWh ab 1.1.2018 geplant, in 2019 erfolgt aber keine weitere Absenkung. Für das Basismodell soll das Gleiche gelten: Ab 1.1.2018 sinkt die Vergütung um 0,5 Cent/kWh, in 2019 um 0 Cent/kWh. Neu ist nun aber anscheinend eine geplante Absenkung im Basismodell ab dem 1.1.2020 um 1 Cent/kWh. Ab dem 1.1.2021 ist dann wieder eine jährliche Absenkung um 0,5 Cent/kWh vorgesehen. D.h. für das Basismodell kann von einer Halbierung durchschnittlich gar nicht die Rede sein. Zwar sinkt die Degression in 2019 auf 0 Cent/kWh ab, um dann aber im Folgejahr doppelt so hoch auf 1 Cent/kWh anzusteigen. Die Glaubwürdigkeit des mühsam errungenen Kompromisses wird damit in Frage gestellt. In der heutigen Kabinettssitzung soll der Referentenentwurf beschlossen werden.

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