Hamburg, 03.02.2014 Nach der heute etwas verwirrenden Informationslage bzgl. Butendiek nun Klarheit: Der Nabu e.V. hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen A. & J. Schumacher GbR, im Auftrag des Nabu durchgeführt wurde. Demnach sollen die Genehmigungsbescheide für die Windkraftwerke Butendiek, Dan Tysk, Amrumbank West und Borkum Riffgrund II eklatante Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht aufweisen. Diese Kritik weist das BSH entschieden zurück. Laut Frau Monika Breuch-Moritz, Präsidentin de BSH, seien alle Windkraftwerke jeweils auf der Grundlage geltenden Rechts genehmigt worden. Der Nabu erwägt eine Klage, hat diese aber noch nicht eingereicht. Das vollständige Rechtsgutachten gibt es hier.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.