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Hamburg, 03.02.2014 BUND und NABU reichen Klage gegen Butendiek beim Hamburger Verwaltungsgericht ein: Beide Verbände wollen den Bau des 288MW Windkraftwerks vor Sylt verhindern. Das Projekt befindet sich seit mehr als zehn Jahren in der Planung. Ursprünglich als Bürgerwindpark entwickelt, wurde es letztes Jahr an die WPD AG verkauft. Das Kraftwerk besteht aus 80 Turbinenstandorten, es wurde vom BSH erstmalig Ende 2002 genehmigt. Dr. Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: “…die Anlagen müssen nicht ausgerechnet in Seegebieten errichtet werden, wo seltene Tierarten oder Naturschutzgebiete von internationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. Butendiek ist hier ein Präzedenzfall. Wenn dieser Windpark ins Vogelschutzgebiet hinein gebaut werden darf, werden andere Bauträger das in anderen ökologisch sensiblen Gebieten ebenfalls versuchen.”

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