Berlin, 27.06.2014 EEG passiert Bundestag: Das reformierte EEG wurde am letzten Freitag in der 2. Und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Am 11. Juli soll es vom Bundesrat beschlossen werden und nach der Notifizierung durch die EU-Kommission plan gemäß am 1. August in Kraft treten. Minister Gabriel’s in einem Brief an die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD und CDU/CSU Bundestagsfraktionen geäußerte Bitte, die Degression im Basismodell am 1.1.2020 statt um 1 Cent nur um 0,5 Cent abzusenken (siehe WFO News vom 9.6.2014) wurde nicht entsprochen. Neu aufgenommen wurde dagegen, dass ein verzögerter Netzanschluss nicht zu einem Schaden des Betreibers wegen Einsetzen der Degression bei verspäteter Inbetriebnahme einer Turbine führen kann, vielmehr gilt nun der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft einer Turbine maßgeblich für das Einsetzen der Degression. Wer es genau wissen möchte, sollte sich den neuen §30 des EEG Entwurfs hier (Seite 43) anschauen.

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